Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

23. Mai 2018: Vorwurf der Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung geführt, nachdem ein Bekannter ihn bei der Polizei angezeigt und dort vorgetragen hatte, dass unser Mandant ihn in seiner Wohnung mehrfach mit den Fäusten geschlagen und zudem am Rücken verletzt haben soll.

Daraufhin erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter, mit der er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte und Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung beauftragte. Als Verteidiger nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte, wertete die Ermittlungsergebnisse aus und beantragte dann bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass es zwischen unserem Mandanten und seinem Bekannten zwar zu einer Auseinandersetzung kam, diese aber in erster Linie durch Provokationen des Bekannten ausgelöst worden war. Rechtsanwalt Dietrich konnte im Ergebnis herausarbeiten, dass nach der Ermittlungsakte ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

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