Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

21. Mai 2024: Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Polizei Berlin gegen ihn wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ermittelte. Er soll auf der Getraudenstraße in Berlin bei einem Fahrstreifenwechsel mit seinem Pkw das vor ihm fahrende Fahrzeug gestreift haben, wobei es zu einem Zusammenstoß mit Sachschaden gekommen sein soll. Anschließend soll sich unser Mandant unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. Hierfür entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zunächst die unseren Mandanten belastenden Beweise ausführlich und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf. Daraufhin wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten von der Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweis eingestellt.

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