Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

21. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug

Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Versicherungsbetrugs geführt. Dabei soll sie Rechnungen für medizinische Behandlungen, die sie gegenüber der Familie ihrer Geschäftspartnerin über einen Zeitraum von mehreren Jahren in Berlin-Marzahn erbracht haben soll, ausgestellt haben. Tatsächliche Behandlungen sollen allerdings nie stattgefunden haben. Diese Rechnungen soll die Geschäftspartnerin unserer Mandantin dann bei ihrer Versicherung eingereicht und einen entsprechenden Betrag erstattet bekommen haben. Nachdem unserer Mandantin von der Polizei Berlin eröffnet wurde, dass sie als Beschuldigte in einem Betrugsfall vorgeladen wird, suchte sie umgehend die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der umfangreichen Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweis einzustellen. In seiner Argumentation führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass Unstimmigkeiten hinsichtlich des Rechnungslayouts unberücksichtigt geblieben seien. Im Vergleich zu den üblichen Rechnungen unserer Mandantin wiesen die bei der Versicherung eingereichten Rechnungen formale Abweichungen auf. Auch inhaltlich gesehen, hatten die eingereichten Rechnungen ein deutlich höheres Arzthonorar als vergleichbare Behandlungen. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Unkenntnis unserer Mandantin bezüglich der eingereichten Rechnungen hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs schließlich nicht widerlegen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels Tatnachweis sehr zur Freude unserer Mandantin ein.

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