Referenz

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

22. Februar 2018: gefährliche Körperverletzung mit Tierabwehrspray – Verfahrenseinstellung gegen geringe Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Ein Nachbar hatte unseren Mandanten angezeigt und beschuldigt, ihn mit einem stark reizenden Tierabwehrspray attackiert zu haben. Anlass dafür war nach Aussage des Nachbarn eine belanglose Meinungsverschiedenheit wegen eines abgelegten Stückes Obst.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsergebnis anhand der Akten ausgewertet hatte, wandte er sich an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandaten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass unser Mandant unmittelbar vor dem Einsatz des Abwehrsprays von dem Nachbarn mit dem Obst beworfen worden war und sich gegen diesen Angriff lediglich verteidigen wollte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass es bereits des Öfteren zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn gekommen war, unser Mandant in der überraschenden Angriffssituation weitere Würfe durch den Nachbarn mit nicht unerheblichen Verletzungen fürchtete und nur deshalb zu dem Abwehrspray gegriffen hatte.

Nach diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gedroht.

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