Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

22. Juni 2022: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandat wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, Betäubungsmittel in seiner Wohnung besessen zu haben. Er wendete sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass schon nicht geklärt war, ob sich tatsächlich Betäubungsmittel in der Wohnung unseres Mandanten befunden haben.  Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte bei der Polizei angegeben, sie habe ein weißes Pulver in dessen Wohnung vorgefunden. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass es sich hierbei jedoch auch um Reste von Waschmittel, Medikamenten oder anderen im Haushalt üblicherweise verfügbaren Sachen handeln könne, da das Pulver kriminaltechnisch nicht untersucht worden war. Doch auch wenn es sich bei dem Pulver um Betäubungsmittel handeln sollte, sei ein Besitz unseres Mandanten nicht nachgewiesen, da es zahlreiche andere Personen gab, die Zugang zu der Wohnung unseres Mandanten gehabt hatten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.