Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

22. November 2021: Vorwurf der Unterschlagung von Geräten in Höhe von 15.000,00 € - Einstellung mangels Tatnachweises

Bei unserem Mandanten waren im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehrere hochwertige Elektrogeräte im Wert von insgesamt 15.000 € aufgefunden worden. Nach Prüfung der Eigentumslage stellte sich heraus, dass die Elektrogeräte dem ehemaligen Arbeitgeber unseres Mandanten gehören. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete gegen unseren Mandanten daher ein Verfahren wegen Unterschlagung ein.

Unser Mandant suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte bei der Staatsanwaltschaft Berlin zunächst Akteneinsicht, um anschließend die Aktenlage mit unserem Mandanten besprechen zu können. Dabei offenbarte sich, dass unser Mandant als ehemaliger Mitarbeiter für den Verkauf der Geräte zuständig gewesen ist. In einem ausführlichen Schriftsatz argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant dazu berechtigt war, die Geräte bei sich zuhause zu besitzen. Dabei verwies er insbesondere darauf, dass der ehemalige Arbeitgeber unseres Mandanten keine Rückgabe der Elektrogeräte gefordert hatte. Rechtsanwalt Dietrich stellte bei der Staatsanwaltschaft Berlin aus diesem Grund einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren wegen Unterschlagung schließlich mangels Tatnachweises ein.

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