Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung / Körperverletzung

23. April 2018: Sachbeschädigung und Körperverletzung bei Polizeibeamten – Verfahrenseinstellung

Unsere Mandantin hatte in einer Bankfiliale in Berlin-Hellersdorf randaliert und dabei immer wieder heftig gegen einen Geldautomaten getreten, weil ihre EC-Karte von dem Automaten eingezogen worden war. Selbst die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten unsere Mandantin erst nach einigen Minuten beruhigen. Im Rahmen der von der Polizei durchgeführten Personenkontrolle provozierte und beleidigte dann ein Begleiter unserer Mandantin die eingesetzten Polizeibeamten. Als die Polizisten ihn daraufhin zu Boden brachten und festnehmen wollten, soll wiederum unsere Mandantin einem der Polizeibeamten von hinten auf den Kopf geschlagen haben. Aufgrund dieser Ereignisse wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung eingeleitet.

Nach dem Vorfall meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Verfahren. Nach Akteneinsicht schrieb Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer äußerst belastenden Situation befand, da sie in den vorangegangenen Tagen immer wieder mit ihrem Freund in Streit geraten war und die Beziehung völlig zu zerfallen drohte. Aufgrund dessen trank unsere Mandantin auch häufiger Alkohol, wodurch sie enthemmt wurde. Als unsere Mandantin dann am Geldautomaten auch kein Geld mehr bekam, verzweifelte sie so sehr, dass sie gegen den Geldautomaten trat. Zusätzlich emotional belastet wurde unsere Mandantin später durch den Anblick der Festnahme ihres Begleiters, dem sie zur Hilfe kommen und verteidigen wollte. Rechtsanwalt Dietrich verwies bezüglich des Vorwurfes der Körperverletzung auf die Ermittlungsakte, wonach der Beamte nach eigener Aussage nicht großartig verletzt wurde. Durch diese Gesamtschilderung des Vorfalls konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer Ausnahmesituation befand und somit die Schuld unserer Mandantin als gering anzusehen wäre. Die Staatsanwaltschaft folgte daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an einen Verein der Polizei ein.

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