Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

23. November 2022: Blockade eines Fahrzeugs mit dem Fahrrad – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich mit ihrem Fahrrad auf die Fahrbahn gestellt zu haben, um den Zeugen an der Weiterfahrt zu hindern. Im Folgenden soll sie ihn als „Arschloch“ und „Spinner“ beleidigt haben. Vor Ort gab der Zeuge an, dass er sich durch die Blockade genötigt gefühlt hat und stellte eine Strafanzeige.

Als unsere Mandantin daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft das Verfahren einzustellen. In einem Schriftsatz führte er aus, warum nach dem Inhalt der Ermittlungsakte der Tatbestands der Nötigung (§ 240 StGB) nicht vorliegt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die vorgeworfene Beleidigung lediglich auf den Aussagen des sich genötigt gefühlten Zeugen basiert und in der Ermittlungsakte keinerlei Stütze findet.

Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.