Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Alkohol am Steuer
23. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Trunkenheitsfahrt und sieben Vorstrafen
Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dieterich den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass sich unser Mandant von seinem Fehlverhalten distanzieren würde. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte unser Mandant auch Kontakt zu einem Verkehrspsychologen aufgenommen, um das bisherige strafrechtliche Fehlverhalten aufzuarbeiten. Auch konnte unser Mandant eine feste Anstellung vorweisen. Aufgrund dieser positiven Gesamtumstände war das Gericht bereit, lediglich eine Geldstrafe und nicht wie ursprünglich beabsichtigt eine Freiheitsstrafe zu verhängen.
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