Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Verbreiten kinderpornografischer Schriften

23. Oktober 2018: Besitz von Verbreiten kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB

Durch die Staatsanwaltschaft Halle wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Besitzes und Verbreiten von kinderpornografischen Schriften geführt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit einem gesondert Verfolgten aus Nürnberg über eine Internetplattform kinderpornografische Dateien gem. § 184b StGB verschafft zu haben.

Dem gesondert Verfolgten wurden in dessen Vernehmung die Chattprotokolle vorgehalten. Er bestätigte deshalb den Tatvorwurf und belastete unseren Mandanten. Wie in diesen Fällen üblich, erfolgte bei unseren Mandanten eine Hausdurchsuchung. Im Anschluss an die Hausdurchsuchung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich bestritt unsere Mandant, dass er sich kinderpornografische Schriften gem. § 184 StGB verschafft habe. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die Schwachstellen des vermeintlichen Beweisergebnisses gegenüber der Staatsanwaltschaft Halle hinweisen. Deshalb wurde das Strafverfahren mangels Tatnachweis ohne Auflage eingestellt.

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