Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses

23. September 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch öffentliche Masturbation

Ein Badegast an einer FKK Badestelle in Brandenburg soll unseren Mandanten dabei beobachtet haben, gemeinsam mit einer weiteren Person öffentlich sichtbar masturbiert zu haben. Der Badegast hatte daraufhin die Polizei herbeigerufen, insbesondere da sich neben seiner eigenen 15-jährigen Tochter weitere Kinder an der Badestelle befunden hatten. Als die Polizeibeamten vor Ort eintrafen, konnten sie lediglich unseren Mandanten feststellen.

Der andere, unbekannt gebliebene Mann, soll zuvor weggelaufen sein. Der Zeuge hatte in einer späteren Polizeivernehmung zudem ein Video vorzeigen können, auf welchem vermeintlich die Masturbation unseres Mandanten sichtbar gewesen ist. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte infolgedessen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Aus diesem Grund setzte sich unser Mandant mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung, welcher nach Durchsicht der Akte die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft anregte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage, indem er unter anderem darauf verwies, dass die anderen Badegäste kein strafbares Verhalten unseres Mandanten wahrgenommen hatten. Angesichts dessen war die Staatsanwaltschaft Potsdam bereit, das Verfahren einzustellen.

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