Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses
23. September 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch öffentliche Masturbation
Der andere, unbekannt gebliebene Mann, soll zuvor weggelaufen sein. Der Zeuge hatte in einer späteren Polizeivernehmung zudem ein Video vorzeigen können, auf welchem vermeintlich die Masturbation unseres Mandanten sichtbar gewesen ist. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte infolgedessen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Aus diesem Grund setzte sich unser Mandant mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung, welcher nach Durchsicht der Akte die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft anregte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage, indem er unter anderem darauf verwies, dass die anderen Badegäste kein strafbares Verhalten unseres Mandanten wahrgenommen hatten. Angesichts dessen war die Staatsanwaltschaft Potsdam bereit, das Verfahren einzustellen.
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