Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Anbau von Betäubungsmitteln
24. Januar 2020: Anbau von Betäubungsmitteln – Einstellung mangels Tatnachweis
Deshalb wurde gegen unseren Mandaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es in der Vergangenheit wiederhol zu Komplikationen mit der Nachbarin gekommen sei. Hintergrund der Komplikationen sei gewesen, dass die Nachbarin eine Beziehung zu unserem Mandanten wollte. Unser Mandant hatte dieses Ansinnen aber abgelehnt. Aus Rache sei es deshalb zu dieser Anzeige gekommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Verstoßes gegen das BtMG geführte Strafverfahren ein.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.