Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Anbau von Betäubungsmitteln

24. Januar 2020: Anbau von Betäubungsmitteln – Einstellung mangels Tatnachweis

Eine Nachbarin unseres Mandanten hatte diesen bei der Polizei angezeigt. Sie warf ihm vor, dass er in seiner Wohnung in Berlin Spandau Cannabis anbauen würde. Bei ihrer Zeugenvernehmung schilderte sie ausführlich, wann sie den Anbau von Drogen wiederholt wahrgenommen habe.

Deshalb wurde gegen unseren Mandaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es in der Vergangenheit wiederhol zu Komplikationen mit der Nachbarin gekommen sei. Hintergrund der Komplikationen sei gewesen, dass die Nachbarin eine Beziehung zu unserem Mandanten wollte. Unser Mandant hatte dieses Ansinnen aber abgelehnt. Aus Rache sei es deshalb zu dieser Anzeige gekommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Verstoßes gegen das BtMG geführte Strafverfahren ein.

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