Referenz
Fachanwalt für Strafrecht: Jugendpornographie
24. Juli 2023: Besitz und Verbreiten von Jugendpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass nicht eindeutig feststellbar ist, dass es sich um jugendpornographische Inhalte handelt und regte an, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren gegen eine Geldauflage ein.
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