Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

24. Juni 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Ladendiebstahls

Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls, da sie gemeinsam mit einer anderen Person Bekleidungsgegenstände und andere Waren im Wert von insgesamt über 600,00 € aus einem Kaufhaus entwendet haben soll. Unsere Mandantin wandte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Rostock umgehend als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach sorgfältiger Auswertung der Ermittlungsakte und insbesondere der beigefügten Videoaufnahmen des Kaufhauses beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. In seinem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Videoaufzeichnungen vor und wies darauf hin, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen werde. Die Staatsanwaltschaft Rostock sah weitere Ermittlungen daher als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unsere Mandantin wurde mangels Tatnachweises eingestellt.

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