Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

24. August 2018: Fachanwalt für Strafrecht: Unfallflucht – Einstellung trotz Schadens von 10.000 €

Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht geführt. Hintergrund des Verfahrens war, dass unsere Mandantin gemeinsam mit einer Freundin ein Carsharingauto genutzt hatte. Die Freundin war die Vertragspartnerin der Carsharingfirma. Bei der Nutzung ist unsere Mandantin in Berlin Mitte mit einem anderen PKW zusammengestoßen. Nach dem Unfall ist sie weitergefahren. Es ist ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 € entstanden.

Gegenüber der Haftpflichtversicherung hatte unsere Mandantin und die Freundin das Geschehen eingeräumt. Diese Einlassung wurde durch die Haftpflichtversicherung an die Polizei weitergegeben. Aufgrund der hohen Schadenssumme erfolgte noch im Ermittlungsverfahren die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach der Mandatierung Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und regte eine Verfahrenseinstellung an. Hierzu war die Amtsanwaltschaft aufgrund der Schadenssumme nicht bereit. Vielmehr wurde Anklage erlassen. Rechtsanwalt Dietrich besprach deshalb das Verfahren mit dem zuständigen Richter. Dieser signalisierte nach mehreren Gesprächen die Möglichkeit einer Einstellung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft ebenfalls überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung von lediglich 700,00 € einzustellen. Gedroht hatte eine höhere Geldstrafe und damit ein Eintrag im Bundeszentralregister. Weiterhin sollte nach Auffassung der Amtsanwaltschaft Berlin eine Einziehung der Fahrerlaubnis erfolgen.

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