Referenz
Fachanwalt Strafrecht: fahrlässige Körperverletzung
25. Juni 2018: Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Verkehrsunfall – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unser Mandant versuchte sich im Ermittlungsverfahren zunächst selbst zu verteidigen. Wenig später erhielt unser Mandant jedoch einen Strafbefehl, in dem er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Mit diesem Strafbefehl wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat um anwaltliche Unterstützung. Rechtsanwalt Dietrich meldete sich daraufhin als Verteidiger und legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Sodann nahm Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht Akteneinsicht und regte schließlich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unser Mandant sich hilfsbereit verhalten und zur Aufklärung der Sache beigetragen hatte. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch eine Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls seinen Job als Lieferant verlieren könnte. Das Gericht schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da er im Ergebnis nicht verurteilt wurde und auch keine Eintragung in das Bundeszentralregister bzw. das Führungszeugnis erfolgte.
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