Referenz

Fachanwalt Strafrecht: wiederholte Ladendiebstähle

25. März 2019: Wiederholte Ladendiebstähle – Einstellung des Verfahrens

Unsere Mandantin hatte in kurzer Zeit mehrere Ladendiebstähle Berlin Schöneberg begangen. In einem ersten Verfahren gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Amtsanwaltschaft Berlin zu überzeugen, das Verfahren einzustellen. Drei weitere Verfahren wollte die Amtsanwaltschaft Berlin dann nicht mehr einstellen. Vielmehr beantragte die Amtsanwaltschaft Berlin den Erlass eines Strafbefehls.

Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und besprach im Anschluss daran die Angelegenheit mit dem zuständigen Richter. Hier legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin nach einer Trennung von ihrem damaligen Lebenspartner in eine Lebenskrise gerutscht sei und deshalb für sie heute unerklärlich die Ladendiebstähle begangen habe. Das Gericht war bereits im Vorgespräch bereit, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Hierfür war aber noch die Zustimmung der Amtsanwaltschaft notwendig. In der angesetzten Hauptverhandlung schilderte Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich die Umstände, die zu den Ladendiebstählen geführt haben und die persönlichen Konsequenzen, die unsere Mandantin bereits erlitten hatte. Insbesondere hatte sich unsere Mandantin auf Ratschlag von Rechtsanwalt Dietrich an eine Psychologin gewandt. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch seine Argumente auch die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zuzustimmen. Unsere Mandantin war hierüber nachvollziehbar sehr erleichtert, da sie weiterhin keinen Eintrag im Bundeszentralregister hat.

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