Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Steuerhinterziehung

25. März 2022: Einstellung des Verfahrens wegen Steuerhinterziehung gegen eine geringe Geldauflage im Ermittlungsverfahren

Unsere Mandantin war von Deutschland in die Schweiz gezogen. Dies hatte sie dem Bürgeramt gemeldet und war davon ausgegangen, sonst nichts weiter veranlassen zu müssen. Trotz ihres Umzuges wurde unserer Mandantin weiterhin Kindergeld von der Familienkasse gezahlt. Sie ging davon aus, dass diese Zahlungen rechtmäßig waren, bis sie schließlich über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung informiert wurde.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wegen Steuerhinterziehung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und erklärte ihm die Situation. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daraufhin Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft sorgfältig aus. Daraufhin wandte er sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er darauf hinwies, dass unserer Mandantin sich beim Bürgeramt ausdrücklich danach erkundigt hatte, ob sie weitere Abmeldung vornehmen müsse. Dies hatte das Bürgeramt verneint und ihr mitgeteilt, dass die Abmeldung zentral an alle Behörden weitergegeben werden würde. Unsere Mandantin hatte sich auf dies Auskunft verlassen. Trotz eines Nachsendeauftrages hatte sie die Post der Familienkasse zu der Überzahlung nicht erhalten. Aufgrund der umfangreichen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Steuerhinterziehung gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.

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