Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung von Beförderungsentgelt

25. Mai 2020: Einstellung der Strafverfolgung wegen Unterschlagung von Beförderungsentgelt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinschaftlich mit zwei weiteren Beschuldigten während einer Fahrkartenkontrolle, die sie im Auftrag der BVG durchgeführt hatten, das von einem Fahrgast entrichtete erhöhte Beförderungsentgelt nicht ordnungsgemäß abgerechnet und somit unterschlagen zu haben.

Unser Mandant wandte sich nach Erhalt einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser nahm zunächst Akteneinsicht und regte dann an, das Verfahren gem. § 153 a StPO einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass es schon an dem hinreichenden Tatverdacht fehle, da es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass die Beschuldigten zusammengearbeitet haben. Für die beiden anderen Personen, die nicht direkt am Bezahlvorgang beteiligt gewesen sind, muss nicht ersichtlich gewesen sein, dass die Person den Kontrollvorgang lediglich fingiert und den Betrag nicht ordnungsgemäß abgerechnet hatte. Wem das Geld tatsächlich übergeben wurde, konnte aber nicht eindeutig geklärt werden. Daher sei eine Verurteilung nicht zu erwarten und eine Einstellung gegen eine Zahlungsauflage angebracht. Die Staatsanwaltschaft sah zwar einen hinreichenden Tatverdacht, aber ist schließlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich gefolgt, sodass das Verfahren unseres Mandanten gegen Zahlung von 300,00 € eingestellt wurde.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.