Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung/ schwere sexuelle Nötigung

25. September 2019: Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdacht

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine minderjährige Jugendliche in Berlin-Moabit in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Unser Mandant hatte das Mädchen über das Internet kennengelernt. Nach intensivem schriftlichem Kontakt zwischen beiden kam es im November 2016 zum ersten Treffen. Unser Mandant holte seine Bekanntschaft aus einem Randbezirk Berlins ab, ging mit ihr spazieren und anschließend zu ihm nach Hause in Berlin-Moabit. Die Bekanntschaft unseres Mandanten blieb über Nacht. Am nächsten Morgen soll unser Mandant den Beischlaf gegen den Willen und trotz Gegenwehr seiner Bekanntschaft an ihr vollzogen haben. Zudem soll er sie gebissen sowie am Hals gewürgt haben.

Unser Mandant war sehr besorgt, als er die Vorladung als Beschuldigter einer Vergewaltigung und sexueller Nötigung erhielt. Er suchte dann umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Den Schilderungen unseres Mandanten zufolge handelte es sich um zweimaligen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dieser fand am Abend und insbesondere auch am Morgen statt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt hatte, erhielt er auch Zugang zu den Aussagen der Bekanntschaft unseres Mandanten. Diese waren sehr umfangreich, an den entscheidenden Stellen, die Vergewaltigung betreffend, jedoch widersprüchlich und insgesamt unglaubwürdig. So konnte die Bekanntschaft nicht beschreiben, wie die Vergewaltigung am Morgen abgelaufen sein soll. Die Widersprüche und falschen Beschuldigungen gegen unseren Mandanten arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz heraus. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin kam diesem Antrag nach und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.

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