Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Besitz oder sich verschaffen von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

26. April 2023: Internetplattform mit kinderpornographischen Inhalten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin des Besitzes oder sich verschaffen von Kinderpornographie nach § 184b StGB beschuldigt. Unser Mandant soll einen Account auf einer Internetplattform mit kinderpornographischen Inhalten gehabt haben und dort   Cartoon-Bilder favorisiert haben, die sexuelle Darstellungen mit Kindern zeigen und sich des Weiteren positiv gegenüber dem sexuellen Missbrauch von Kindern geäußert haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Diese konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.

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