Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Erpressung
26. August 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Unsere Mandantin soll dann mit der Eintreibung weiterer Gelder durch Drohungen über das Telefon begonnen haben. Nachdem bei unserer Mandantin in Berlin eine Wohnungsdurchsuchung zwecks der Sicherung von Handydaten stattgefunden hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt hinsichtlich etwaiger Entlastungen zugunsten unserer Mandantin aus und beantragte anschließend in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Er zog dabei insbesondere in Zweifel, dass unsere Mandantin in irgendeiner Form mit der Frau in Kontakt getreten war. Die aus dem kriminaltechnischen Bericht hervorgegangen Daten ließen zudem keine Rückschlüsse auf eine Bedrohung unserer Mandantin gegenüber der Frau zu. Auch eine bei der Polizei gemachte Zeugenaussage konnte Rechtsanwalt Dietrich zugunsten unserer Mandantin nutzen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war nicht in der Lage, ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs zu entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.
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