Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchsdiebstahl

26. August 2021: Wohnungseinbruchsdiebstahl -Einstellung des Verfahrens

Bei dem Nachbarn unseres Mandanten wurden im Rahmen eines Wohnungseinbruchs mehrere Elektrogeräte, unter anderem Notebooks und ein iPhone entwendet. Da es in der Vergangenheit bereits Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und seinem Nachbarn gegeben hatte, wurde er verdächtigt, den Einbruch begangen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls ein. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden in der Wohnung unseres Mandanten mehrere verdächtige Elektrogeräte aufgefunden. Insbesondere soll ein die Seriennummer des aufgefundenen Apple Macbooks mit der Seriennummer mit der des entwendeten Macbooks übereingestimmt haben. Auch war unser Mandant vorübergehend im Besitz eines Schlüssels zu der Wohnung seines Nachbarn. Da der Schlüssel Spuren einer Schlüsselkopiermaschine aufwies, wurde unser Mandant verdächtigt, sich mit einem eigenhändig erstellten Ersatzschlüssel Zugang zu der Wohnung verschafft zu haben. Nachdem sich  Rechtsanwalt Dietrich durch Akteneinsicht einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschafft hatte, beantragte er, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte damit, dass nicht auszuschließen sei, dass auch Dritte die Geräte entwendet haben konnten. Er wies darauf hin, dass der Zeuge gelegentlich fremde Personen in seiner Wohnung übernachten ließ. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde infolgedessen mangels Tatnachweises eingestellt.

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