Referenz
Anwalt für Strafrecht: Schwerer Diebstahl
26. Februar 2018: Besonders schwerer Fall des Ladendiebstahls – Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung
Nachdem ein Strafverfahren wegen schweren Diebstahls gegen unsere Mandantin eingeleitet worden war, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Um die Situation genau einschätzen zu können, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft wies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere entlastende Umstände hin und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich jedoch nicht bereit dazu und erhob stattdessen aufgrund des hohen Schadens und des professionellen Vorgehens unserer Mandantin Anklage beim Amtsgericht.
Unsere Mandantin war darüber sehr beunruhigt, da ein besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Daher nahm sich Rechtsanwalt Dietrich im Vorfeld Zeit, um unsere Mandantin über den Ablauf einer solchen Hauptverhandlung aufzuklären und sie darauf vorzubereiten.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht schließlich die zugunsten unserer Mandantin zu berücksichtigen Umstände glaubhaft darlegen und dadurch den Tatvorwurf entschärfen. Durch seinen umfangreichen Vortrag erreichte Rechtsanwalt Dietrich auf diese Weise im Ergebnis doch noch eine Verfahrenseinstellung und verhinderte somit, dass unsere Mandantin strafrechtlich verurteilt wurde. Unsere Mandantin war angesichts der vorherigen Schwierigkeiten über die erreichte Verfahrenseinstellung sehr erleichtert
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