Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB
26. Februar 2020: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB – Einstellung im Ermittlungsverfahren
Nach erfolgter Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine schriftliche Stellungnahme für unseren Mandanten ab. In dieser wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Schwachstellen im Beweisergebnis der Staatsanwaltschaft hin. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich mit dem zuständigen Staatsanwalt das weitere Vorgehen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass weitere umfangreiche Ermittlungen notwendig seien. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut.
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