Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

27. Januar 2022: Verfahren wegen Fahrkartenbetrug mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant ist mit dem ICE gefahren und hat bei der Fahrausweiskontrolle eine auf einen anderen Namen vorläufig ausgestellte Bahncard 100 vorgelegt. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daraufhin gegen unseren Mandanten wegen Betruges.

Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Dann wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In diesem legte Rechtsanwalt Dietrich seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten dar. Er wies darauf hin, dass es nicht ersichtlich ist, dass der Deutschen Bahn durch das Verhalten unseres Mandanten überhaupt ein Vermögensschaden entstanden ist. Unser Mandant besaß für die Fahrt ein gültiges Online-Ticket, das er zunächst nur nicht vorgezeigt hatte. Ein Vermögensschaden wäre allenfalls dann entstanden, wenn das Ticket storniert worden wäre. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass unser Mandant eine nachträgliche Stornierung geplant hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant, der für seine berufliche Tätigkeit auf ein einwandfreies Führungszeugnis angewiesen ist, war sehr erleichtert, dass Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens erreichen konnte.

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