Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
27. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - mangels Tatnachweises eingestellt
Beim Durcharbeiten der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach seiner Auffassung nicht ermittelt werden konnte, wer den Mietwagen tatsächlich geführt hatte. Unsere Mandantin war von der Autovermietung lediglich als Mieterin angegeben worden. Auch hatte die Autovermietung an dem Mietwagen keinen Schaden feststellen können, während der Schaden an dem anderen Auto mehrere hundert Euro betragen haben soll, sodass fraglich sei, ob das mit den Daten unserer Mandantin angemietete Fahrzeug tatsächlich an dem Verkehrsunfall beteiligt war. Mit einem Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit Erfolg. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.