Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Fahren unter Einfluss von Cannabis
27. September 2019: Einstellung des Bußgeldverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG.
Noch vor Ort informierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich über die Geschehnisse. Rechtsanwalt Dietrich riet ihm zunächst dazu, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei zu tätigen. Im Folgenden Verfahren wurde unser Mandant dann mit einem Bußgeld belegt. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend nach seiner Mandatierung Einspruch ein. Noch bevor es zu einer bereits geplanten Hauptverhandlung kommen konnte, regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Es war unberücksichtigt geblieben, dass unser Mandant Schmerzpatient ist. Aufgrund dessen nahm er eine Selbstmedikation mit Cannabis vor, da herkömmliche Therapiemaßnahmen bei ihm nicht anschlugen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG ein.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.