Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. Februar 2018: Ladendiebstahl im Baumarkt – Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von einem Ladendetektiv beobachtet, wie er in einem Baumarkt in Berlin-Charlottenburg teure Akkus aus der Verpackung nahm, sämtliche Etiketten entfernte und die Waren ohne Bezahlung einsteckte. Die Akkus hatten einen Wert von fast 400 €. Zudem existierten mehrere Überwachungsvideos, die belegen sollten, dass unser Mandant bereits mehrfach Waren in demselben Umfang in dem Baumarkt entwendet hatte.

Die zuständige Staatsanwaltschaft leitete deshalb ein Strafverfahren wegen Diebstahls gegen unseren Mandanten ein. In der Folge beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf und regte nach gründlicher Auswertung der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte deutlich machen, dass unser Mandant den Diebstahl nicht in böser Absicht, sondern vielmehr in einem unkontrollierten Zustand der Frustration begangen hatte. In diesem Zusammenhang verwies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere Straftaten, die zuvor gegen unseren Mandanten begangen worden waren und zu einem erheblichen Vermögensschaden bei ihm geführt hatten, ohne dass ein Täter ermittelt werden konnte. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass unser Mandant den Diebstahl in einem allgemeinen Zustand der Ohnmacht und Hilflosigkeit begangen hatte. Nach den umfangreichen Ausführungen, die mit entsprechenden Belegen glaubhaft gemacht wurden, war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass er nun nicht zusätzlich durch eine strafrechtliche Verurteilung belastet wurde.

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