Referenz

Fachanwalt Strafrecht: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr

28. Februar 2020: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr – Einstellung mangels Tatnachweis

Eine Autofahrerin rief die Polizei nach Berlin Treptow und behauptete, unser Mandant hätte einen starken Böller vor ihr fahrendes Auto geworfen. Aufgrund der starken Detonation ging sie von einem Polenböller aus. Die Detonation hatte insbesondere zu Schäden am Fahrzeug der Autofahrerin geführt. Da Polenböller in Deutschland nicht zugelassen sind, wurde zunächst gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet.

Unser Mandant hatte gegenüber er Polizei keine Angaben gemacht. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich, dass Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Da die Überreste des Böllers nicht gefunden wurden, konnte durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht belegt werden, dass es sich tatsächlich um einen Polenböller gehandelt habe. Auch sei letztlich nicht sicher geklärt, dass tatsächlich unser Mandant für die Sprengstoffexplosion verantwortlich sei. Insbesondere hätten sich mehrere Personen am Straßenrand aufgehalten. Auch sei bei unserem Mandanten bei der Durchsuchung durch die Polizei weder ein Feuerzeug noch ein Knaller gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

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