Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub im Jugendstrafrecht

28. Januar 2020: Schwerer Raub im Jugendstrafrecht – Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Jugendschöffengericht eine Anklage wegen schweren Raubes zugestellt. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich mit dem Mitangeklagten einen Bekannten in dessen Wohnung unter Vorhalt eines Messers ausgeraubt zu haben. Mit der Anklage wurde unser Mandant aufgefordert einen Rechtsanwalt zu benennen, der als Pflichtverteidiger beigeordnet werden sollte.

Gemeinsam mit seiner Mutter erschien unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Interessenswahrnehmung. Rechtsanwalt Dietrich liess sich als Pflichtverteidiger beiordnen. Als Vorbereitung der Hauptverhandlung erörterte Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung. Aufgrund des schweren Tatvorwurfs war das Gericht hierzu nicht bereit. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung des Zeugen herausarbeiten, dass ein Tatnachweis wegen schweren Raubes schwierig sei. Insbesondere konnte nicht geklärt werden, ob die mitgenommenen Wertgegenstände bereits vor der Gewaltanwendung durch unseren Mandanten eingesteckt worden sind. Deshalb waren das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.

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