Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
28. Juni 2019: Einstellung des Verfahrens bei Online-Erwerb von 400 g. Amphetaminen bei „shiny flakes“ sowie Verdacht des Handels
Bei der Durchsuchung stellten die Beamten mehrere szenetypische Tütchen mit diversen synthetischen Drogen wie Amphetamin, Kokain, Crystal Meth und MDMA sowie zwei Injektionsfläschen des Arzneimittels Ketanest sicher. Des Weiteren fanden sie mehrere Cannabisjungpflanzen und Setzlinge sowie diverses Zubehör zum Cannabisanbau vor. Bei der Dursuchung äußerte unser Mandant zudem gegenüber der Polizei, dass zumindest die Cannabispflanzen ihm gehören.
Wegen dieser stark belastenden Tatvorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich hat schon für mehrere Mandanten erfolgreich die Verteidigung wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit „shiny flakes“ übernommen. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Anschließend konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht sicher erwiesen sei, dass unser Mandant die Betäubungsmittel bestellt habe und eine Zuordnung der in der Wohnung aufgefundenen Betäubungsmittel zu unserem Mandanten ebenso wenig möglich sei. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens an, obwohl unser Mandant bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden war. Trotz einschlägiger Vorstrafen unseres Mandanten wurde das Strafverfahren aufgrund des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.
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