Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung
28. Juni 2021: Schwarzfahren in mehreren Fällen – Freiheitsstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt
Auch in dem vorliegenden Fall wurde unser Mandant zunächst ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die angesichts der zahlreichen Bewährungsbrüche unseres Mandanten in der Vergangenheit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hätte somit drei Monate im Gefängnis verbringen müssen.
Unser Mandant wandte sich nach der Verkündigung des Urteils daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein und konnte das Landgericht Berlin in der Hauptverhandlung schließlich erfolgreich davon überzeugen, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe doch zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh.
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