Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

28. Oktober 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften gemäß § 184b und § 184c StGB mangels Tatnachweises

Die Ex-Ehefrau unseres Mandanten hatte bei der Polizei eine Anzeige wegen des Verdachts des Besitzes und Erwerbs von Kinderpornographie gemäß § 184b StGB erstattet. Auf dem alten Smartphone unseres Mandanten, das dieser seiner Tochter überlassen hatte, hatte die Zeugin vermeintlich kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial bemerkt. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte daher eine Durchsuchung der Wohnräume und die Beschlagnahme sämtlicher elektronischer Geräte veranlasst. Da dabei auch einschlägiges Bildmaterial aufgefunden worden sein soll, hatte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewandt.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Konstanz verfasst. Darin argumentierte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant unfreiwillig in Besitz der vermeintlich kinder- und jugendpornographischen Schriften gelangt war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweises ein. 

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