Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
28. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl - Einstellung in der Hauptverhandlung
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich engagierte, forderte dieser zunächst Akteneinsicht an. Im Verlaufe der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, dass es hierbei bereits an einem hinreichenden Tatverdacht fehle. Er klärte über die Umstände der vermeintlichen Tat auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht davon überzeugen, dass unser Mandant in keinem Zusammenhang mit dem Diebstahl steht und die Jacke von einem ihm flüchtigen Bekannten kurze Zeit vorher ausgehändigt bekommen habe. Dieser, ihm namentlich Unbekannte forderte unseren Mandanten beim Erscheinen der Polizei ebenfalls zur Flucht auf. Das Gericht stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daraufhin ein. Unser Mandant war über diesen Ausgang sehr erfreut, da er so seine weiteren Karriereziele erfolgreich verfolgen kann.
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