Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub

29. November 2019: Freispruch bei schwerem Raub

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einer anderen Person versucht zu haben, einer dritten Person Wertgegenstände zu entwenden. Dabei soll er dem Geschädigten ein Messer vorgehalten haben. Die Tat wurde nicht vollendet, weil der Geschädigte die Flucht antreten konnte. Der Geschädigte erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Die Polizei war in der Lage drei tatverdächtige Personen festzunehmen und sie dem Geschädigten gegenüberzustellen, darunter auch unser Mandant. 

Der Geschädigte soll dabei auch unseren Mandanten wiedererkannt haben. Es kam zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen schweren Raubes. Während der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Beweisschwierigkeiten in diesem Verfahren überzeugend darlegen. Problematisch war, dass die Gegenüberstellung vor der Zeugenaussage durch den Geschädigten erfolgte. In seiner Zeugenaussage berief sich der Geschädigte im Folgenden dann immer auf die Personen, die ihm bei der Gegenüberstellung gezeigt worden waren. So konnte nicht hinreichend festgestellt werden, ob es sich bei unserem Mandanten tatsächlich um einen der Täter des versuchten Raubes handelte. Zumindest bestand die Möglichkeit, dass der Geschädigte seine durch die Gegenüberstellung gewonnen Eindrücke mit denen abglich, die er noch vom Tatgeschehen hatte. Auch die vom Geschädigten genannten Abgrenzungsmerkmale waren widersprüchlich. Mal trugen die Verdächtigen hellere und mal dunklere Jacken. Jedenfalls deckten sich die Angaben des Geschädigten nicht mit dem am Festnahmeort gefertigten Bild der Polizei. Des Weiteren wurde, während der Festnahme, bei unserem Mandanten oder einem der anderen Festgenommen auch kein Messer sichergestellt. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Bedenken daher vor und konnte einen Freispruch auf Kosten der Staatskasse erwirken.

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