Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

30. April 2021: Versicherungsbetrug durch Vortäuschen einer Straftat – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen einer Einbruchsanzeige durch unsere Mandantin ist der beauftragten Versicherung der Verdacht aufgekommen, dass unsere Mandantin unwahre Angaben zulasten der Versicherung gemacht oder gar den Diebstahl nur vorgetäuscht haben könnte. Aus diesem Grund wurde gegen unsere Mandantin Strafanzeige erstattet.

Laut den Angaben unserer Mandantin wurden aus ihrer Gartenlaube zahlreiche schwere Gegenstände, insbesondere Werkzeuge im Wert von mehreren Tausend Euro, entwendet. Ein Zeuge konnte jedoch aussagen, dass unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Einbruchs diese Gegenstände nicht besessen hatte. Auch ein Abtransport der zahlreichen schweren Gegenstände schien unwahrscheinlich, da die Gartenlaube nur fußläufig zu erreichen ist und schwer zugänglich liegt. Nach Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass unsere Mandantin gegenüber ihrer Versicherung widersprüchliche und unvollständige Angaben gemacht hatte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft gelang es ihm, den Sachverhalt und Verbleib der Gegenstände nachvollziehbar zu schildern. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft so davon überzeugen, dass unsere Mandantin lediglich versehentlich unrichtige Angaben gemacht hatte. Daher wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises eingestellt.

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