Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

30 Juli 2020: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Görlitz wegen versuchten Diebstahls ermittelt, da er versucht haben soll, ein Lamm von einer Weide mitzunehmen. So soll unser Mandant über einen Maschendrahtzaun gestiegen sein, ein blökendes Lamm ergriffen und es Richtung Zaun getragen haben. Beim Übersteigen des Zaunes soll dieser beschädigt worden sein, wodurch unserem Mandanten auch eine Sachbeschädigung sowie ein Hausfriedensbruch vorgeworfen wurde. Das gesamte Geschehen wurde von mehreren Zeugen, die in einer Werkstatt in unmittelbarer Nähe gearbeitet haben, beobachtet. Sie gaben gegenüber der Polizei an, unser Mandant hätte versucht, das Lamm über die Weidegrenzen hinweg mitzunehmen und für sich zu behalten.

Erst durch das Ansprechen durch diese Zeugen hätte unser Mandant aufgehört, das Tier zu tragen. Anschließend sei er zusammen mit einer jungen Frau weggefahren. Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Görlitz suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz. Darin regte er gegenüber dem Amtsgericht Kamenz an, das Verfahren mangels geringer Schuld einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass das gesamte Geschehen von den beteiligten Zeugen falsch eingeordnet worden war. Unser Mandant hatte das Lamm, welches sich zuvor in einem Netz verfangen hatte, lediglich befreit. Er wollte es auf Verletzungen untersuchen und hatte das Lamm daher zum Zaun getragen. Das Amtsgericht Kamenz konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht folgen und eröffnete das Hauptverfahren. In der Hauptverhandlung, in der alle Zeugen erneut vernommen wurden und unseren Mandanten mit ihren Aussagen belasteten, trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Diesmal erfolgreich. Das Amtsgericht Kamenz stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 50,00 €, die als Reparaturkosten für den Zaun entstanden waren, ein.

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