Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges

31. August 2022: Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges - nach umfangreichen Schriftsatz mangels Tatnachweis eingestellt

Bei unserem Mandanten war eingebrochen worden. Er hatte die Polizei alarmiert und eine detaillierte Aufstellung über die ihm entwendeten Gegenstände gemacht. Darunter waren auch elektronische Geräte und Markenkleidung. Wenig später erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Versicherungsbetruges von der Polizei. Diese hatte den Verdacht, dass unser Mandant den Einbruch vorgetäuscht hatte, um bei der Versicherung Geld für Gegenstände zu bekommen, die er nie besessen haben soll. Unser Mandant suchte nach einem Fachanwalt für Strafrecht und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich nach einem überzeugenden Erstgespräch mit seiner Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte erhalten und durchgesehen hatte, fiel ihm auf, dass die Polizei von einem Versicherungsbetrug ausging, weil die Wohnung unseres Mandanten einen stark durchwühlten Eindruck gemacht hatte und auch sperrige Gegenstände gestohlen worden waren. Zudem war die Polizei bei Nachermittlungen zu technischen Geräten zu dem Schluss gekommen, dass diese bereits vor dem Einbruch verkauft worden seien.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Er verwies darauf, dass der Eindruck am Tatort auf eine professionelle Einbruchsbande deutete und unser Mandant keine falschen Angaben gemacht hatte. Rechtsanwalt Dietrich zweifelte zudem an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei, die unseren Mandanten als Zeugen vernommen hatte, obwohl sie ihn bereits des Versicherungsmissbrauchs verdächtigte. Offenbar sollte der Mandant sich unter die Berufung auf seine Wahrheitspflicht als Zeuge in Widersprüche zu den gestohlenen Artikeln verstricken. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

 

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