Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. Juni 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahren eingestellt wegen Geringfügigkeit

Während einer Fahrausweiskontrolle wurde unser Mandant dabei erwischt, wie er die S-Bahn nutzte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein. Unser Mandant musste deshalb eine Strafe von 60 Euro an die S-Bahn GmbH zahlen. Nach den Aussagen eines Servicemitarbeiters des Kundenzentrums für erhöhtes Beförderungsentgelt der S-Bahn GmbH, legte unser Mandant, um diese hohe Strafe zu umgehen, einige Tage darauf dem Servicemitarbeiter ein manipuliertes Ticket vor. Aus diesem Grund ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges. 

Unser Mandant suchte umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich nach einer sorgfältigen Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin.
In seinem Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem dar, dass ein möglicher Schaden der S-Bahn GmbH, als zu gering zu betrachten sei. Des Weiteren argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Schuld unseres Mandanten als nicht zu schwer zu beurteilen sei. Zusätzlich legte Rechtsanwalt Dietrich Gründe dafür dar, warum kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Verfahrens bestünde.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daraufhin wegen geringer Schuld und mangels öffentlichen Interessen eingestellt. Für unseren Mandanten, der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.

 

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