Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung und Beleidigung

11. April 2024: Bedrohung und Beleidigung im Internet –Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung geführt wurde. Er wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin beschuldigt, auf einem Bewerbungsportal des Unternehmens für welches er jüngst gearbeitet hatte, einen Mitarbeiter anonym sowohl bedroht als auch beleidigt zu haben. Erschrocken über diese Beschuldigung, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Während der Durchsicht der Ermittlungsakte drängten sich Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Bedenken auf. Er kam zu dem Schluss, dass nach der Ermittlungsakte kein Tatnachweis geführt worden war.

In einem ausführlichen Schreiben trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Insbesondere wies er dabei darauf hin, dass nicht ermittelt werden konnte, ob die Kommentare auf dem Bewerbungsportal tatsächlich von unserem Mandanten stammten. Des Weiteren entkräftete Rechtsanwalt Dietrich argumentativ den gegen unseren Mandanten bestehenden Tatverdacht. Darüber hinaus arbeitete er die bestehenden Zweifel an der Strafbarkeit der Drohung und der Beleidigung heraus. In diesem Zusammenhang trug Rechtsanwalt Dietrich die verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten der in den Kommentaren auf dem Bewertungsportal verwendeten Redewendungen auf.

Der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

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