Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

03. Mai. 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt,  eine Urkundenfälschung begangen zu haben. Durch eine an sein Auto angebrachte Vignette war er ohne weitere Gebühren berechtigt, in einem bestimmten Bereich zu parken. Bei einer Kontrolle der Bewohnerparkausweise sah die Vignette unseres Mandanten deutlich verändert aus. Eine anschließende Abfrage ergab, dass diese für ein anderes Kennzeichen zugelassen war. Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft erregte Rechtsanwalt Dietrich zum einen Zweifel daran, ob es sich vorliegend um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt und legte außerdem dar, dass nicht geklärt ist, wer diese an das Auto unseres Mandanten anbrachte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Urkundenfälschung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

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