Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

06. Juni 2023: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich eines allgemeinen Verstoßes mit Cannabis strafbar gemacht zu haben. Als Beamte das Zimmer des WG-Mitbewohners unseres Mandanten durchsuchten, fiel einem Polizeibeamten eine Sporttasche mit Betäubungsmittel-suspekten Substanzen im Zimmer unseres Mandanten auf. Nachdem der Beamte daraufhin eine Durchsuchung im Zimmer unseres Mandanten erwirkte, wurden weitere Vorratsgläser mit Cannabis aufgefunden.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Aktenansicht. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Dabei wies er darauf hin, dass das Zimmer unseres Mandanten nicht abgeschlossen war und einer der Mitbewohner oder Gäste, das Cannabis dort deponiert haben kann. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Sporttasche mit dem Cannabis nicht so wie vom Polizeibeamten beschrieben, aufgefunden werden konnte und zeigte das anhand eines Bildes des Zimmers unseres Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.

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