Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Geldfälschung

28. Juni 2023: In den Verkehr bringen von falschem Geld – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich falsches Geld beschafft zu haben und dieses in den Verkehr gebracht zu haben. Nachdem ein Kassierer bemerkte, dass unser Mandant mit einem falschem 50,00 € Schein bezahlte, alarmierte er die Polizei. Unser Mandant gab gegenüber der Polizei an, die Scheine durch ein Verkaufsgeschäft bei Ebay erhalten zu haben und zeigte die diesbezüglichen Chats vor. Bei einer späteren Nachfrage der Polizei Berlin zu den Chats, räumte er ein diese selber geschrieben und die Scheine stattdessen auf der Straße gefunden zu haben.

Anschließend suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte unseren Mandanten der Geldfälschung, welche gemäß § 146 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorsieht, wodurch eine Einstellung im Vorverfahren aus Opportunitätsgründen ausgeschlossen ist. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. In diesem Schriftsatz schilderte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den Geschehensablauf, in dem unser Mandant das Geld ahnungslos erwarb, dann jedoch bewusst in den Verkehr brachte. Somit kommt nur noch der § 147 StGB in Frage, der einen niedrigeren Strafrahmen hat.

Auch in der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte nichts Gegenteiliges bewiesen werden, sodass das Verfahren schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde.

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