Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
25. September 2017: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung des Verfahrens
Schließlich habe er den Radfahrer an der Jacke gepackt und vom Rad gezogen.
Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten mit Strafbefehl Nötigung im Straßenverkehr vor. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,00 - wurde ein Fahrverbot angeordnet. Während des Ermittlungsverfahrens war sogar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt worden.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.