Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug
12. September 2017: Hartz-IV-Betrug in vierstelliger Höhe - Einstellung des Verfahrens nach Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Geldbetrages
In diesem schlug Rechtsanwalt Dietrich vor, das Verfahren gegen Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Geldbetrages einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unsere Mandantin schon seit mehreren Jahren Hartz-IV-Leistungen bezogen hatte und bisher nie auffällig geworden war. Als sie dann nach Jahren der Arbeitslosigkeit ein Angebot für eine geringfügige Beschäftigung erhielt, hatte sie die Meldepflicht des geringen monatlichen Einkommens nicht mehr bedacht. Insbesondere rief Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die Ermittlungsakte in Erinnerung, dass die vorgeworfenen Betrugstaten zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung bereits eine geraume Zeit zurücklagen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass unsere Mandantin bereit sei, den entstandenen Schaden trotz ihres geringen Einkommens alsbald wiedergutzumachen.
Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass bereits die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Geldleistungen als angemessen erscheint, dass Verfahren einzustellen, ohne unsere Mandantin zusätzlich mit einer Geldbuße zu belegen. Über die Verfahrenseinstellung und das erfolgreiche Vorgehen von Rechtsanwalt Dietrich war unsere Mandantin sehr erfreut, da sie während des Verfahrens noch befürchten musste, im Falle einer Verurteilung ihre neue Anstellung wieder zu verlieren. Dies konnte jedoch verhindert werden.
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