Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
25. August 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung in Hauptverhandlung
Weiterhin übersandte die Führerscheinstelle zwei Anträge unserer Mandantin, in welchen sie jeweils einen Ersatzführerschein beantragte, weil sie ihren Führerschein verloren haben will. Im Ersten Antrag sei ihr der Führerschein gestohlen worden und im zweiten hatte sie den Führerschein bei einem Umzug verloren.
Bereits im Ermittlungsverfahren beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in der Strafsache. Nach Akteneinsicht versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin zu überzeugen, das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Insbesondere aufgrund der offensichtlich unzutreffenden Angaben in den Anträgen war die Amtsanwaltschaft hierzu nicht bereit und es wurde ein Strafbefehl erlassen. Im Strafbefehl wurde eine Geldstrafe festgesetzt. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unsere Mandantin ihr Verhalten bereuen würde. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich den Lebenslauf unserer Mandantin und persönlichen Lebenssituation da. Aufgrund dieser Ausführungen ging das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin nicht von einer Wiederholungsgefahr aus. Deshalb konnte das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden.
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