Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

22. August 2017: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant war auf der Autobahn rasant unterwegs, überholte verbotswidrig ein anderes Auto und touchierte dieses beim Wiedereinscheren. Bei dem anderen Auto entstand ein erkennbarer Sachschaden. Obwohl der Fahrer des beschädigten Autos unserem Mandanten eine Zeit lang hinterherfuhr und ihn durch wiederholtes Hupen auf den Unfall aufmerksam machte, fuhr unser Mandant davon.

Nachdem die Polizei unseren Mandanten als Fahrzeughalter ermittelt hatte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Daher beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gelesen hatte, schlug er gegenüber der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Anregung von Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant war sehr froh, dass sich das Verfahren mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dietrich so schnell erledigt hatte.

In einer späteren E-Mail brachte er seine Erleichterung über den erfolgreichen Abschluss des Strafverfahrens zum Ausdruck:

?Vielen Dank für Ihre tolle und professionelle Hilfe! Sollte ich nochmals in strafrechtlichen Belangen Hilfe benötigen, so sind Sie - mein Mann?. Ich werde Sie jederzeit mit gutem Gewissen empfehlen. Mein lieber Herr Dietrich, nochmals vielen lieben Dank!?

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