Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

18. August 2017: BAföG-Betrug in vierstelliger Höhe - Einstellung des Verfahrens gegen Auflage

Unser Mandant ist Student und hat zum Zwecke seiner Studienfinanzierung Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt. Jedoch hatte er beim Ausfüllen des Antrags unvollständige Angaben gemacht, sodass ihm das BAföG-Amt ungefähr ein Jahr nach Bewilligung der Leistungen vorwarf, das Geld zu Unrecht empfangen zu haben. Unser Mandant versuchte daraufhin, die Situation durch Nachreichen verschiedener Vermögensauskünfte zu klären, was aber nicht gelang. Die nachfolgende Auseinandersetzung mit dem BAföG-Amt dauerte fast zwei Jahre. Kurz vor Abschluss seines Studiums erstattete das BAföG-Amt schließlich Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen Betruges.

Die ganze Angelegenheit belastete unseren Mandanten in dieser Zeit besonders stark, da er unmittelbar vor seiner Abschlussprüfung stand.

Daher bat er Rechtsanwalt Dietrich um Unterstützung und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin Akteneinsicht beantragt und das Ermittlungsergebnis genau untersucht hatte, wandte er sich an die zuständige Staatsanwaltschaft. Ihr gegenüber rief Rechtsanwalt Dietrich in Erinnerung, wie belastend sich die gesamte Angelegenheit inzwischen für unseren Mandanten gestaltete. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich daraus hin, dass unser Mandant den zu Unrecht erhaltenen Betrag längst an das BAföG-Amt zurücküberwiesen hatte, was er anhand der angeforderten Ermittlungsakte beweisen konnte. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft klar, dass das Strafverfahren und eine etwaige Verurteilung die berufliche Zukunft unseres Mandanten erheblich gefährdete.

Aus diesen Gründen regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine Geldzahlung an die Staatskasse einzustellen, damit unser Mandant endlich von den Streitigkeiten mit dem BAföG-Amt befreit würde. Bereits einen Monat später erreichte unseren Mandanten die Nachricht, dass nach dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich verfahren werden könne. Damit fand die jahrelange Auseinandersetzung das lang ersehnte Ende. Unser Mandant war froh, sich nun wieder ganz seinem Anschlussstudium widmen zu können.

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