Referenz

Anwalt für Strafrecht: Schwarzfahren

11. August 2017: Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung ? Einstellung des Verfahrens wegen Fahrscheinverwechslung

Unser Mandant wurde bei einer Fahrscheinkontrolle überprüft. Nachdem sich der Kontrolleur die Fahrkarte unseres Mandanten kurze Zeit angeschaut hatte, überreichte er unserem Mandanten einen Zettel mit der Aufforderung, das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € zu zahlen.

Nach einigen Wochen bekam unser Mandant ein Schreiben von der Polizei, in dem man ihm den Vorwurf machte, das Ticket zuerst gefälscht und dann damit die Leistungen der öffentlichen Verkehrsmittel erschlichen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nun gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung, Erschleichen von Leistungen und BetrDas Ermittlungsverfahren belastete unseren Mandanten stark. Deshalb ersuchte er Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Rat und Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte unmittelbar nach seiner Mandatierung Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und überprüfte anschließend den Akteninhalt. Dabei stellte er fest, dass sich in den Akten ein Ticket befand, das laut Vermerk gar nicht bei unserem Mandanten sichergestellt wurde, sondern bei einem Fahrgast mit einem ähnlichen Namen. Sofort schrieb Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft und wies darauf hin, dass das Ticket offensichtlich „vertauscht“ wurde. Durch diesen Hinweis von Rechtsanwalt Dietrich bemerkte auch die Staatsanwaltschaft die Fahrscheinverwechslung. Das Ticket unseres Mandanten konnte nicht aufgefunden werden, sodass auch nicht geprüft werden konnte, ob eine Fälschung vorlag. Daher stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Ohne die Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt wäre dieser Fehler nicht aufgefallen.

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